*Förderungen

Wenn Sie über eine Photovoltaikanlage nachdenken, sollten Sie, gerade wegen der hohen Anschaffungskosten, immer im Hinterkopf behalten, dass es dazu verschiedene Fördermöglichkeiten gibt.

Doch das Angebot ändert sich ständig (siehe z.B. Pressemitteilungen zu Erneuerbaren Energien) und es ist schwer allgemeingültige Ratschläge zu erteilen, die nicht sofort wieder „von gestern“ sind.

Förderungen suchen lassen

Um also sicherzustellen, dass Sie alle Förderungen in Anspruch nehmen, die in Ihrer persönlichen Situation in Frage kommen, ist es ratsam einen zertifizierten Energieberater in Anspruch zu nehmen.

Dabei ist wichtig, zu beachten, dass auch die Energieberatung selbst und die Planung der Anlage bezuschusst werden können. Haken Sie in dieser Richtung nach.

Sollten Sie bereits eine Firma gewählt haben, die für die Installation Ihrer Anlage zuständig sein wird, hat diese gewöhnlich Kontakte zu erfahrenen Beratern. In der Regel wird Ihre gewählte Firma Sie gerne an entsprechende Energieberater weiter vermitteln. Unter Umständen bieten Photovoltaik-Installateure auch selbst eine Energieberatung an.

Der generelle Ablauf sieht folgendermaßen aus:

  • Firma finden zur Installation Ihrer Photovoltaik-Anlage.
  • Energieberater engagieren, der bei der Suche nach Förderungen und dem Ausfüllen von Formularen hilft.
  • Kreditinstitut wählen, dass Ihnen bei der Beantragung der Förderungen unter die Arme greift.

Förderungen selber suchen und finden

Wenn Sie sich trotzdem (auch) selbst auf die Suche begeben wollen, bemühen Sie am besten die Suchmaschine Ihrer Wahl und geben Ihren Wohnort in Verbindung mit „Förderung Photovoltaik“ ein, um passende Ergebnisse zu finden.

Wenn Sie kein Problem mit Warteschleifen haben, finden Sie hier einige Ansprechpartner:

  • Bundesministerium für Umwelt und Klimaschutz 030 186 150
  • BAFA: Bundesförderung Effizienter Gebäude (BEG) – Heizungstausch, Sanierung Gebäudeförderung, Elektromobilität, Energieberatung 06196 / 908 1180
  • BAFA: Vor Ort Beratung 06196 / 908 1185
  • KfW:

Außerdem finden Sie eine tagesaktuelle Liste aller derzeitigen Förderungen für Photovoltaik-Anlagen des Bundes und der Länder in der Förderdatenbank. Dort können Sie nicht nur bundesweit suchen, sondern auch beschränkt auf die Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland.

Aktuell (Stand 2023) gibt es nur 3 bundesweite Förderungen, die für Privatpersonen in Frage kommen. Dabei handelt es sich um zinsvergünstigte Darlehen, die von der KfW bereitgestellt werden.

Beantragen können Sie diese einfach über Ihre Hausbank oder das Kreditinstitut Ihrer Wahl.


Neubau

KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard

Link zur Förderdatenbank

  • Wer fördert? Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Wer wird gefördert? Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Öffentliche Einrichtungen
  • Was wird gefördert?
    • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade, Freifläche) und Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen.
      • Errichtung
      • Erweiterung
      • Erwerb
      • Planungsmaßnahmen
      • Projektierungsmaßnahmen
      • Installationsmaßnahmen
    • Maßnahmen, um das Stromangebot zu flexibilisieren (z.B. Energiespeicherung u.ä.)
    • Maßnahmen zur Digitalisierung der Energiewende (z.B. Intelligente Zähler, Elektromobilität etc.)
    • Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien
      • Errichtung
      • Erweiterung
      • Erwerb
    • Wärme-/Kältenetze die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
    • Wärme-/Kältespeicher die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Wann wird gefördert? Wenn
    • Ihr Vorhaben mit der KfW-Ausschlussliste vereinbar ist und
    • Sie die Anforderungen des EEG erfüllen und
    • Sie einen Teil des erzeugten Stromes einspeisen, bzw. einen Teil der erzeugten Wärme verkaufen.
  • Wie wird gefördert?
    • Es handelt sich um ein zinsvergünstigtes Darlehen.
    • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, bis maximal 50 Millionen € pro Vorhaben.
    • Der Betrag ist in Summe oder in Teilen abrufbar (für den noch nicht abgerufenen Betrag wird eine Bereitstellungsprovision fällig).
    • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage.
    • Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes und weiterer Konditionen finden Sie auf der zugehörigen Internetseite.
  • Wo stelle ich den Antrag? Bei Ihrer Hausbank oder einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Im laufenden Prozess wird eine „gewerbliche Bestätigung zum Antrag” im gBzA-Center abgegeben.
  • Weiterführende Informationen und Formulare: KfW: Erneuerbare Energien – Standard

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Link zur Förderdatenbank

Der Effizienzgebäude-Standard gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Je niedriger die Zahl, desto weniger Energie verbraucht das Haus.

  • Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Wer wird gefördert? Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Öffentliche Einrichtungen
  • Was wird gefördert? Verbesserung des energetischen Niveaus von Wohngebäuden:
    • Ersterwerb oder Sanierung von sanierten Bestandsgebäuden, höchstens 120.000 € pro Wohneinheit oder 150.000 € pro Wohneinheit beim Erreichen einer NH-Klasse.
    • Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Ein- und Zweifamlienhäusern bis zu 10.000 € pro Vorhaben und für Mehrfamilienhäuser höchstens 4.000 € pro Wohneinheit (maximal 40.000 € pro Vorhaben).
    • Es gibt weitere Boni für einzelne Maßnahmen, z.B. bei Sanierung von Gebäuden die zu den energetisch schlechtesten 25% von Deutschland gehören.
  • Wann wird gefördert?
    • Sie müssen Hauseigentümer sein oder den Eigentümer informieren.
    • Investitionsvorhaben werden im Gebiet der BRD durchgeführt.
    • Die optimierten Gebäude sind mindestens 10 Jahre entsprechend ihres Zwecks genutzt worden.
    • Technische Mindestanforderungen werden eingehalten
  • Wie wird gefördert?
    • Es handelt sich um ein zinsvergünstigtes Darlehen.
    • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, bis maximal 50 Millionen € pro Vorhaben.
    • Der Betrag ist in Summe oder in Teilen abrufbar (für den noch nicht abgerufenen Betrag wird eine Bereitstellungsprovision fällig).
    • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage.
    • Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes und weiterer Konditionen finden Sie auf der zugehörigen Internetseite.
  • Wo stelle ich den Antrag? Bei Ihrer Hausbank oder einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Im laufenden Prozess wird eine „gewerbliche Bestätigung zum Antrag” im gBzA-Center abgegeben.
  • Weiterführende Informationen und Formulare: KfW – Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG), KfW – Wohngebäude – Kredit (261), Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Link zur Förderdatenbank

Der Effizienzgebäude-Standard gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Je niedriger die Zahl, desto weniger Energie verbraucht das Haus.

  • Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Wer wird gefördert? Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Öffentliche Einrichtungen
  • Was wird gefördert? Verbesserung des energetischen Niveaus von Nicht-Wohngebäuden:
    • Ersterwerb oder Sanierung von sanierten Bestandsgebäuden, höchstens 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 10 Millionen € pro Vorhaben.
    • Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei der Umsetzung geförderter Maßnahmen, bis zu 10 € pro Quadratmeter und maximal 40.000 € pro Vorhaben.
  • Wann wird gefördert? Wenn
    • Sie müssen Hauseigentümer sein oder den Eigentümer informieren.
    • Investitionsvorhaben werden im Gebiet der BRD durchgeführt.
    • Die optimierten Gebäude sind mindestens 10 Jahre entsprechend ihres Zwecks genutzt worden.
    • Technische Mindestanforderungen werden eingehalten
  • Wie wird gefördert?
    • Es handelt sich um ein zinsvergünstigtes Darlehen.
    • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, bis maximal 50 Millionen € pro Vorhaben.
    • Der Betrag ist in Summe oder in Teilen abrufbar (für den noch nicht abgerufenen Betrag wird eine Bereitstellungsprovision fällig).
    • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage.
    • Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes und weiterer Konditionen finden Sie auf der zugehörigen Internetseite.
  • Wo stelle ich den Antrag? Bei Ihrer Hausbank oder einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Im laufenden Prozess wird eine „gewerbliche Bestätigung zum Antrag” im gBzA-Center abgegeben.
  • Weiterführende Informationen und Formulare:  KfW – Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG), KfW – Nichtwohngebäude – Kredit (263), Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)